| Rechtsfragen in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung Sexueller Schutz und sexuelle Selbstbestimmung in Heimen und anderen sozialen Institutionen |
Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, das heißt selbst zu entscheiden, wann wie und mit wem Sexualität gelebt wird, wird Menschen mit Behinderung oft nicht zugestanden. Auch Fachkräfte der Behindertenarbeit sind oft unsicher, wie mit Wünschen und Aktivitäten der ihnen anvertrauten Menschen umgegangen werden kann.
Dieses Seminar wird in Form eines interaktiven Vortrags Licht in die Sache bringen, Orientierungshilfe sein, die aktuelle Rechtskenntnis und damit rechtliche Sicherheit über Möglichkeiten und Grenzen schaffen und so zu einer verbesserten Entscheidungskompetenz und Handlungssicherheit führen. |
| Termin |
| Montag, 11. Mai 2026, 9.30 – 12.30 Uhr und 13.30 – 16.30 Uhr, eintägig |
| Inhalte |
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| Zielgruppe |
Mitarbeiter/innen aus Einrichtungen der Behindertenhilfe, Frühförderstellen, |
| Kosten |
175,- € (incl. Fortbildungsskript) |
| Ort |
| Kreisjugendring Nürnberg, Raum Delta, Hintere Insel Schütt 20, 90403 Nürnberg |
| Referentin |
Ute Coulmann, Rechtsanwältin, Mediatorin, Dozentin für Gesundheitsfachberufe |