Rechtsfragen in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung
Sexueller Schutz und sexuelle Selbstbestimmung in Heimen und
anderen sozialen Institutionen

Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, das heißt selbst zu entscheiden, wann wie und mit wem Sexualität gelebt wird, wird Menschen mit Behinderung oft nicht zugestanden. Auch Fachkräfte der Behindertenarbeit sind oft unsicher, wie mit Wünschen und Aktivitäten der ihnen anvertrauten Menschen umgegangen werden kann.

 

Dieses Seminar wird in Form eines interaktiven Vortrags Licht in die Sache bringen, Orientierungshilfe sein, die aktuelle Rechtskenntnis und damit rechtliche Sicherheit über Möglichkeiten und Grenzen schaffen und so zu einer verbesserten Entscheidungskompetenz und Handlungssicherheit führen.

Termin
Montag, 11. Mai 2026, 9.30 – 12.30 Uhr und 13.30 – 16.30 Uhr, eintägig
Inhalte
  • Sexuelle Selbstbestimmung
  • Strafrechtliche Grenzen
  • Schutzauftrag und Assistenzdienste
  • Die Rechtsstellung des Menschen mit Behinderung und des Jugendlichen
  • Besuch von externen Dienstleister*innen
  • Opferschutz gegenüber geistig behinderten Tätern in der Einrichtung
  • Verhütung von Schwangerschaft und Infektionen: Safer Sex im Heim
  • Umgang mit Pornographie und Internet
  • Umgang im Team
  • Umgang mit Angehörigen
  • Sexualität in kirchlichen Einrichtungen
  • Rechtlich sicherer Umgang mit Sexualität
Zielgruppe

Mitarbeiter/innen aus Einrichtungen der Behindertenhilfe, Frühförderstellen,
SVE, HPT, Förderschulen, integrativen Einrichtungen, Förderzentren,
Kindertagesstätten, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Schulbegleitende

Kosten

175,- € (incl. Fortbildungsskript)

Ort
Kreisjugendring Nürnberg, Raum Delta, Hintere Insel Schütt 20, 90403 Nürnberg
Referentin

Ute Coulmann, Rechtsanwältin, Mediatorin, Dozentin für Gesundheitsfachberufe

 

Verbindliche Anmeldung zur Fortbildung:

Rechtsfragen

Anmeldemodalitäten als PDF

 

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